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Kommunale Wärmeplanung - Grundlagen, Anforderungen und Umsetzung

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Fortbildungsnachweis

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde am 17. November 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden.

Mit dem Gesetz wurden die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 beizutragen.

Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, die die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Seminar ist zu verschiedenen Terminen buchbar, siehe unsere Programmübersicht.
 

Programmablauf

Das Seminar findet von 9:00 bis 15:30 Uhr (einschließlich Pausen) statt.

Folgende Inhalte werden behandelt:

I. Grundlagen der Wärmeplanung

  1. Warum bedarf es einer Wärmeplanung?
  2. Gesetzgebungsverfahren und Inkrafttreten
  3. Das neue Wärmeplanungsgesetz
    1. Ziele, Begriffsbestimmungen, Planungspflicht, bestehende Wärmepläne (§§ 1 bis 5 WPG)
    2. Allgemeine Anforderungen, Datenverarbeitung, Auskunftspflichten (§§ 6 – 12 WPG)
    3. Durchführung der Wärmeplanung (§§ 13 – 20 WPG)
      1. Ablauf und Eignungsprüfung, verkürzte Wärmplanung
      2. Bestands-, und Potentialanalyse
      3. Zielszenario
      4. Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete und Darstellung für das Zieljahr
      5. Umsetzungsstrategie
    4. Wärmeplan für Gebiete mit mehr als 45.000 Einwohnern (§ 21 WPG)
    5. Vereinfachte Verfahren (§§ 4 Abs. 3, 22)
    6. Rechtscharakter des Wärmeplans, Anzeigepflicht, Fortschreibung (§§ 23 – 25)
    7. Die gesonderte Ausweisungsentscheidung (§§ 26, 27)
    8. Transformation von Gasverteilernetzen Anforderungen an Wärmenetzbetreiber (§§ 28 – 32 WPG)
  4. Einbindung der Öffentlichkeit
  5. Interkommunale Zusammenarbeit
  6. Besteht die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Wärmeversorgung?
  7. Fördermöglichkeiten

II. Rechtsfragen der Nahwärmeversorgung im bestehenden Stadtquartier (Praxisbezogener Referenzfall)

  1. Ausgangslage
    1. Liegenschaftliche, städtebauliche, technische Situation
    2. Rechtliche Situation: GEG, WPG, Konzessionsvertrag
    3. Wirtschaftlichkeit eines Quartiersnetzes
  2. Überblick zu den einschlägigen Rechtsfragen
    1. Leitungsrecht im öffentlichen Raum und auf Privatgrundstücken
    2. Straßenrecht
    3. Vergaberecht
    4. Kartellrecht
    5. Fördermittelrecht
    6. Kommunalrecht
  3. Wie könnte die Umsetzung funktionieren?
    1. Vertragliches Strukturmodell
    2. Einzelne Anforderungen

III. Flankierende Umsetzung durch Bauleitplanung

  1. Wärmeplanung als Teil des Klimaschutzes
  2. Akteursgestaltung und Zuständigkeiten
  3. Einbindung in das hierarchische System räumlicher Planungen
  4. Bedeutung regionalplanerischer Vorgaben (§ 1 Abs. 4 BauGB)
  5. Schnittfelder mit anderen Planungen auf örtlicher Ebene
  6. Umsetzung der Wärmeplanung durch Bauleitplanung
    1. Wärmeplanung als neue bauleitplanerische Zielsetzung (§ 1 Abs. 5 BauGB)
    2. Berücksichtigung der Wärmeplanung in den bauleitplanerischen Planungsgrundsätzen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f und g und § 1 Abs. 6 Nr. 8e BauGB)
  7. Umsetzung der Wärmeplanung im FNPl
    1. Flächensichernde Funktion des FNPl
    2. Darstellungsmöglichkeiten
    3. Festsetzungsmöglichkeiten
  8. Umsetzung im Rahmen des Besonderen Städtebaurechts
    1. Städtebauliche Sanierungsplanungen
    2. Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
    3. Stadtumbaumaßnahmen

IV. Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung in den Kommunen

 

Tagungsort

Onlineveranstaltung

Referent/innen

  • Univ.-Prof. a.D. Dr.-Ing. habil. Stephan Mitschang

    Institutsdirektor ISB Berlin

  • Dr. Max Reicherzer

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Redeker Sellner Dahs, München

  • Anke Wegner

    Regierungsdirektorin Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Referat S I 5 Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz in der Stadt, Wärmeplanung, Berlin

Fortbildungsnachweis

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr beträgt 300,00 EUR. Bei Buchung bis einschließlich 02.04.2024 erhalten Sie 10% Rabatt auf die Teilnahmegebühr.

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Kontakt

Institut für Städtebau Berlin

Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an:
Andreas C. Eickermann
Telefon: 030-230822-15
E-Mail: eickermann@staedtebau-berlin.de

Für organisatorische Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: info@staedtebau-berlin.de
Telefon: 030 23 08 22 0